Barrierefreie Webseite per Gesetz ab 2025

Barrierefreie Webseite per Gesetz ab 2025: Sind Sie vorbereitet?

Digitale Barrierefreiheit ist eine Voraussetzung für den gleichberechtigten Zugang aller Personen zu Online-Angeboten und Informationen im Internet. Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz müssen ab Juni 2025 alle Webseiten, die elektronische Produkte und Dienstleistungen anbieten, barrierefrei gestaltet und umgesetzt sein. Für wen die Regelung gilt und welche Gründe außerdem für eine barrierefreie Webseite sprechen, erfahren Sie in unserem aktuellen Blogbeitrag.

Pflicht statt „Nice to have“: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kommt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) in Deutschland und verfolgt Ziel, sicherzustellen, dass alle Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen innerhalb der EU-Richtlinien uneingeschränkten Zugang zur digitalen Welt haben. Dies betrifft nicht nur den Handel, sondern auch den Zugang zu Webseiten und anderen digitalen Angeboten. Das neue Gesetz betrifft deshalb nicht nur Behördendienste, die öffentlich und ohne Einschränkungen verfügbar sein müssen, sondern auch die Webseiten von Anbietern kritischer Infrastrukturen. Dazu zählen unter anderem öffentlich finanzierte Nachrichtenportale, Telekommunikationsanbieter und Energieversorger.

Das Gesetz wurde am 15.06.2022 verabschiedet. Demnach müssen Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. für Verbraucher/-innen erbracht werden, den neuen Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Dazu gehören folgende Produkte und Dienstleistungen:

  • Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme
  • Selbstbedienungsterminals: Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten, Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen
  • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden
  • E-Book-Lesegeräte
  • Telekommunikationsdienste
  • Elemente von Personenbeförderungsdiensten: Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste, Bereitstellung von Verkehrsinformationen, interaktive Selbstbedienungsterminals
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher
  • E-Books und hierfür bestimmte Software
  • Dienstleistungen im E-Commerce

Weitere Informationen zum neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) finden Sie außerdem auf der Webseite der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Für welche Webseiten ist Barrierefreiheit bereits heute Pflicht?

In den letzten zehn Jahren gab es auf EU- und Bundesebene verschiedene Entwicklungen im Bereich barrierefreier Websites. Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Menschen das Internet als ihre Hauptinformationsquelle nutzen und viele Behördenaktivitäten online stattfinden, war es entscheidend, einen störungsfreien Zugang sicherzustellen. Dies führte bereits 2012 zur Entstehung einer EU-Norm und 2018/2019 zur Verabschiedung verschiedener Gesetze auf nationaler Ebene. Diese sollten die Umsetzung barrierefreier Websites beschleunigen und zur Pflicht machen.

Für Ämter, Länder, Behörden und den Bund besteht deshalb bereits seit 2018 die Verpflichtung, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören alle internen und externen Office-Dokumente, Intra- und Extranets sowie PDFs.

Worauf kommt es bei der Gestaltung einer barrierefreien Webseite an?

Die wesentliche Merkmale barrierefreier Webseiten sind, dass sie niemanden ausschließen und Chancengleichheit ermöglichen. Dazu gehören die Kriterien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit und Verständlichkeit. Besonders betroffen sind Menschen mit Seh-, Hör- oder kognitiven Einschränkungen sowie Nicht-Muttersprachler mit begrenzter Lesekompetenz.

Eine barrierefreie Webseite sollte demnach so gestaltet sein, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Einschränkungen sie problemlos nutzen können und die Informationen und Funktionen einer Website verstehen, navigieren und nutzen können. Dafür sollte bei der Gestaltung auf folgende Eigenschaften geachtet werden:

  • Textalternative für Nicht-Text-Inhalte: Bilder, Grafiken und andere nicht-textbasierte Inhalte sollten Textalternativen haben, damit Menschen mit Sehbehinderungen oder anderen Einschränkungen verstehen können, was auf der Seite dargestellt wird.
  • Per Tastatur bedienbar: Alle Funktionen der Webseite sollten auch ohne Maus zugänglich sein. Dies ist besonders wichtig für Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen.
  • Klare Struktur und Navigation: Die Webseite sollte eine klare Struktur und Navigation haben, damit Benutzer leicht durch die Seiten und Abschnitte navigieren können.
  • Verständliche und einfache Sprache: Der Text auf der Webseite sollte klar und einfach verständlich sein, damit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder Lernschwierigkeiten die Informationen leicht erfassen können.
  • Anpassbare Schriftgrößen und Farbkontraste: Benutzer sollten in der Lage sein, die Schriftgröße anzupassen, und es sollte ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund vorhanden sein, um die Lesbarkeit zu verbessern.
  • Vermeidung von Blinkeffekten und übermäßigen Bewegungen: Diese können Anfälle bei Personen mit bestimmten neurologischen Erkrankungen auslösen.

Weitere Gründe für einen barrierefreien Aufbau Ihrer Webseite

Sollten Ihre Webseite noch nicht barrierefrei sein, gibt es gute Gründe, dies zu ändern. Die Gestaltung barrierefreier Webseiten erleichtert beispielsweise die Nutzung von Screenreadern, was Menschen mit Sehschwäche oder Blindheit hilft. Ältere Menschen profitieren ebenfalls von größerer Schrift und besserer Lesbarkeit. Zudem sind barrierefreie Webseiten auf allen Geräten leicht nutzbar, einschließlich mobiler Geräte, was auch die Suchmaschinenoptimierung verbessert.

Insgesamt profitiert Ihr Unternehmen mit digitalen Barrierefreiheit durch:

  • eine größere Reichweite dank erweiterter Zugänglichkeit
  • eine verbesserte Benutzererfahrung
  • eine optimierte Suchmaschinenplatzierung
  • eine erhöhte Kundenbindung
  • ein positives Image
  • die Zukunftssicherheit Ihrer Webseite

Warum frühzeitig Unterstützung suchen?

Ob per Gesetz oder als wichtiges Kriterium zur Kundengewinnung: Das Thema Barrierefreiheit in der digitalen Welt wird auch in den kommenden Jahren von großer Bedeutung sein. Bereits heute achten Suchmaschinenanbieter wie Google auf eine digitale Barrierefreiheit, weshalb es ratsam ist, sich frühzeitig mit diesem Thema zu befassen und die eigene Webseite bzw. den eigenen Online-Shop fit für die Zukunft zu machen.

Die erfahrenen Experten unserer Digitalagentur Webgalaxie bei Leipzig unterstützen Sie gern bei der Umsetzung und wissen, worauf es bei den Themen Design und Medien, E-Commerce, Barrierefreiheit und Online Marketing ankommt.

Wir beraten Sie gern persönlich!