Am 20. Juli 2025 wird die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission dauerhaft eingestellt. Die Plattform wurde ursprünglich entwickelt, um Verbraucher und Online-Händler bei der außergerichtlichen Streitbeilegung zu unterstützen. Aufgrund der geringen Nutzung und der ineffizienten Verfahren hat die EU-Kommission beschlossen, den Dienst abzuschalten. Was Online-Händler jetzt beachten müssen und welche Alternativen es zur OS-Plattform gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Warum wird die OS-Plattform abgeschaltet?
Seit 2016 bot die OS-Plattform Verbrauchern eine zentrale Anlaufstelle zur Einreichung von Beschwerden gegen Online-Händler. Das Ziel war es, eine einfache und kostengünstige Streitbeilegung zu ermöglichen. In der Praxis wurde das Portal jedoch nur selten genutzt, da Verbraucher oft direkte Kontaktwege oder nationale Schlichtungsstellen bevorzugten.
Zudem kritisierten viele Unternehmen die Plattform als umständlich und ineffizient. Dies führte zur Entscheidung der EU-Kommission, die OS-Plattform zum 20. Juli 2025 abzuschalten.
Welche Auswirkungen hat die Abschaltung für Online-Händler?
Online-Händler sind gesetzlich verpflichtet, in ihren AGB, Impressum und weiteren rechtlichen Dokumenten auf die OS-Plattform zu verweisen. Mit der Abschaltung entfällt diese Pflicht, und Unternehmen müssen ihre rechtlichen Hinweise entsprechend anpassen, um Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Zu den betroffenen Bereichen zählen:
- Impressum: Entfernen Sie den bisherigen Link zur OS-Plattform.
- AGB: Passen Sie Formulierungen an, die auf die OS-Plattform Bezug nehmen.
- E-Mail-Signaturen: Falls der OS-Plattform-Link enthalten ist, sollte dieser gestrichen werden.
- Footer der Website: Prüfen Sie, ob dort ein Verweis zur OS-Plattform entfernt werden muss.
- Gedruckte Materialien: Falls Broschüren oder Flyer betroffen sind, sollten diese aktualisiert werden.
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Welche Alternativen zur OS-Plattform gibt es?
Auch nach der Abschaltung bleibt die Verpflichtung zur Information über alternative Streitbeilegungsverfahren bestehen. Online-Händler sollten daher frühzeitig prüfen, welche Lösungen sie stattdessen anbieten können, darunter z. B.:
- Nationale Schlichtungsstellen: Verbraucherzentralen und andere Organisationen bieten außergerichtliche Konfliktlösungen an.
- Internes Beschwerdemanagement: Ein gut organisierter Kundenservice kann viele Streitigkeiten im Vorfeld klären.
- Mediation durch Dritte: Externe Schlichter oder spezialisierte Plattformen helfen bei der schnellen Konfliktlösung.
- Automatisierte Online-Schlichtungsverfahren: Es gibt zudem zahlreiche digitale Tools, die Streitbeilegung effizient unterstützen.
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Rechtliche Konsequenzen und Abmahnrisiken
Unternehmen, die eine Unterlassungserklärung zur Vermeidung von Abmahnungen abgegeben haben, sollten ihre rechtlichen Verpflichtungen prüfen. Die Verpflichtung zur Nennung der OS-Plattform entfällt nach dem 20. Juli 2025, sodass bestehende Verträge und Erklärungen durch einen Rechtsexperten bewertet werden sollten. Wer die Verweise auf die Plattform nicht fristgerecht entfernt, riskiert rechtliche Auseinandersetzungen oder teure Abmahnungen.
Fazit: Rechtzeitig handeln und auf sichere Alternativen setzen
Die Abschaltung der OS-Plattform bedeutet für Online-Händler vor allem eines: rechtzeitig handeln, um Abmahnungen zu vermeiden und alternative Streitbeilegungsverfahren bereitzustellen. Eine rechtssichere Website schützt nicht nur vor rechtlichen Risiken, sondern steigert auch das Kundenvertrauen. Unternehmen, die sich frühzeitig mit den notwendigen Anpassungen beschäftigen, können den Übergang reibungslos gestalten.
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